Schloss Tannbach

Das Schloss Tannbach ist eine private Schlossanlage. Der Name wird erstmals in einer Urkunde um 1130 erwähnt. Als erster Besitzer scheint im Jahr 1400 im Lehensbuch von Herzog Albrecht ein Ulrich Galsberger auf. 1459 kaufte Mathes Chienast das Schloss und blieb bis 1550 im Besitz der Familie. Um 1550 ging das Schloss durch Kauf kurzzeitig an die Familie Weissenauer, die früher den Freistädter Bürgermeister stellten. Da die Familie nicht in den Adelsstand erhoben wurde, verkauften sie Tannbach an Ernst Hack von Bornimb. Graf Johann Karl von Thürheim folgte, bis Johann Karl Mauer von Hohenstegen zu Eydendorf das Schloss übernahm. Durch Heirat ging der Besitz an Philipp von Frey, der 1730 verstarb. 1756 war wieder ein Hack von Bornimb Besitzer des Schlosses. Im Jahr 1787 erwarb Bartholomäus Kiendler Tannbach, 1805 übernahm es Karl Pfülb von Ehrenheim. Dessen Sohn übergab das Schloss 1823 an Josef Limbrunner. Im Jahr 1878 kaufte Heinrich von Planck das Anwesen. Zwischen 1880 und 1906 war Alexander Adler der Besitzer, bis 1906 Graf Ludwig Polzer-Hoditz das Schloss kaufte. Im Besitz der Familie blieb das Schloss bis 2007; seitdem wird es von einer jungen Familie bewohnt und ist nicht öffentlich zugänglich.


Der Almritter erzählt:

Die Gesellschaftsordnung des Mittelalters war durch das Feudal- oder Lehenswesen geprägt, welches in der Spätantike seinen Beginn hatte und im 10. Jahrhundert voll ausgebildet war. In dieser streng geregelten Hierarchie verlieh der jeweils Nächsthöhere seinem unmittelbaren Untertan ein Amt oder ein Stück Land – das sog. Lehen (lat: feudum). Während der Herr dem Lehensnehmer Schutz und Vertretung versprach, war der Untertan zu Abgaben und Heerdienst verpflichtet.